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Inventare

Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen.

Es werden grundsätzlich Steuerinventare erstellt. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, können auch öffentliche- und Sicherungsinventare, d.h. also Erbschaftsinventare, erforderlich sein. Erbinnen/Erben und Erbenvertreterinnen/Erbenvertreter sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.

Zuständiger Inventurbeamter:

Schmid Christian
Dorfstrasse 30
2545 Selzach

Natel             079 708 86 60
E-Mail           chr.schmid@bluewin.ch
 

Zuständige Abteilung