Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen.
Es werden grundsätzlich Steuerinventare erstellt. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, können auch öffentliche- und Sicherungsinventare, d.h. also Erbschaftsinventare, erforderlich sein. Erbinnen/Erben und Erbenvertreterinnen/Erbenvertreter sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.
Zuständiger Inventurbeamter:
Schmid Christian
Weingarten 30
4524 Günsberg
Tel. Privat 032 618 04 29
Natel 079 708 86 60
E-Mail chr.schmid@bluewin.ch