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Inventare

Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen.

Es werden grundsätzlich Steuerinventare erstellt. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, können auch öffentliche- und Sicherungsinventare, d.h. also Erbschaftsinventare, erforderlich sein. Erbinnen/Erben und Erbenvertreterinnen/Erbenvertreter sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.

Zuständiger Inventurbeamter:

Schmid Christian
Weingarten 30

4524 Günsberg

Tel. Privat     032 618 04 29
Natel             079 708 86 60
E-Mail           chr.schmid@bluewin.ch
 

Zuständige Abteilung