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Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien

Der Gemeindeschreiber, sein Stellvertreter, der Gemeindeammann oder der Vizeammann erstellt folgende Beglaubigungen:

  1. Unterschriftsbeglaubigung
    • Unbedingt das Formular erst am Schalter unterschreiben!
    • Sie müssen persönlich am Schalter erscheinen und sich ausweisen.
    • Kosten: keine Gebühren
  2. Beglaubigung von Kopien
    • Das Orginaldokument muss mitgebracht werden.
    • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
    • Kosten: keine Gebühren
    • Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden in der Gemeindekanzlei ausgestellt.

Zuständige Abteilung