Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien
Der Gemeindeschreiber, sein Stellvertreter, der Gemeindeammann oder der Vizeammann erstellt folgende Beglaubigungen:
- Unterschriftsbeglaubigung
- Unbedingt das Formular erst am Schalter unterschreiben!
- Sie müssen persönlich am Schalter erscheinen und sich ausweisen.
- Kosten: keine Gebühren
- Beglaubigung von Kopien
- Das Orginaldokument muss mitgebracht werden.
- Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
- Kosten: keine Gebühren
- Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden in der Gemeindekanzlei ausgestellt.
Zuständige Abteilung