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Hundesteuer

Ab 1. Januar 2017 gibt es keine Kontrollzeichen mehr für die Hunde. Die Rechnungen werden im Verlauf des Monats April 2021, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen, zugestellt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird eine Mahngebühr von Fr. 50.– erhoben.

Die Hundesteuer beträgt wie bis anhin Fr. 110.– pro Hund. Von der Abgabepflicht befreit sind:

  • Hunde, die am Stichtag 1. April noch nicht 3 Monate alt sind
  • Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee
  • Blindenführhunde

Die Hundehalter/innen sind selber dafür verantwortlich, dass die Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde richtig sind. Eine Weitergabe oder der Tod eines Hundes sind der Gemeindeverwaltung und der Datenbank AMICUS zu melden.

Bei Nichtbezahlen der Hundesteuer wird eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Wir danken für Ihre fristgerechte Erfüllung der Melde- und Abgabepflicht.

Zuständige Abteilung