Das Absolute Feuerverbot im Freien wird per 26.08.2026 aufgehoben. Das «Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» bleibt weiterhin in Kraft.
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Widerruf absolutes Feuerverbot
Verfügung Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerverwerksverbot